Stromkunden: Mehr Schutz gefordert

3. November 2023, Villach

Bei der Landeshauptleutekonferenz drängt LH Mattle auf Reform des Energiewirtschaftsgesetzes, mehr Transparenz für die BürgerInnen.

Wenn sich heute und morgen die Landeshauptleute in Villach zu ihrer Konferenz treffen, geht es vor allem ums Geld. Und zwar um den jüngst ausgehandelten Finanzausgleich, der die Aufteilung der Bundessteuern zwischen Ländern, Bund und Gemeinden regelt. Aber nicht nur. Auch die Strompreise werden diskutiert, Tirol und Kärnten fordern mehr Transparenz von den Energieversorgern und eine neue gesetzliche Regelung. Die aktuelle Rechtsgrundlage zur Änderung von Strompreisen sei überaus komplex und führe durch viel Spielraum für Interpretationen zu massiver Rechtsunsicherheit, heißt es in einem gemeinsamen Antrag.

„Die Energiekrise hat die bestehende gesetzliche Lage entlarvt. Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz lässt die Bürgerinnen und Bürger, die Länder und die Energieversorger vielfach im Unklaren“, kritisiert Tirols LH Anton Mattle (VP). Mit solchen Unsicherheiten lasse sich keine Politik und keine Energieversorgung machen, deshalb bemühe sich Tirol mit anderen Ländern um eindeutige Regeln.“ Stromverträge oder Strompreise müssten nachvollziehbar und verständlich sein.“

Konkret handelt es sich um das Elektrizitätswirtschaftsund -organisationsgesetz. Bekanntlich liegt im Rechtsstreit um eine Preisänderungsklausel nach dem Österreichischen Strompreisindex ein Urteil gegen die Verbund AG vor. Der Landesenergieversorger Tiwag prüft und analysiert derzeit, ob sich daraus auch für ihn neue rechtliche Rückschlüsse im Hinblick auf die im Vorjahr erfolgte Tiwag-Preisanpassung ergeben. Bei einer Änderung der Rechtseinschätzung hat die Tiwag bereits festgehalten, Gespräche mit dem Verein für Konsumenteninformation aufzunehmen, um eine schnelle und rechtssichere Lösung für ihre KundInnen zu finden.

Tirol und Kärnten fordern deshalb, dass künftig die Entgeltänderung in einem angemessenen Verhältnis zu dem für die Änderung maßgebenden Anlass steht. Wobei durch eine gesetzliche Neuregelung die zentralen Faktoren sowie Voraussetzungen deutlich und klar festzuhalten sind. Die Informationsverpflichtung über eine Preisänderung, über Anlass, Voraussetzungen und Umfang darf nicht überschießend sein, damit die notwendige Transparenz und Nachvollziehbarkeit für die Kunden gewährleistet wird.

Beim Geld bereiten sich die Länderchefs auf die Verhandlungen mit dem Bund über den mit 1,1 Milliarden Euro dotierten Zukunftsfonds vor. Daraus werden u. a. die Kinderbetreuung, leistbares Wohnen sowie Sanierungsmaßnahmen und Klimaschutz finanziert. Dazu kommt noch der Gesundheitsbereich, für den es vom Bund jährlich 973 Millionen Euro gibt.

Stromverträge oderpreise müssen nachvollziehbar und verständlich sein. Das erwarten sich die Kunden.“
Anton Mattle/VP (Landeshauptmann)

Tiroler Tageszeitung

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