
Die Umsatzsteuerbefreiung (Nullsteuersatz) für PV-Anlagen endet vorzeitig am 31. März 2025. Für Verträge, die vor dem 7. März 2025 abgeschlossen wurden, gilt eine Übergangsregelung. Gute Nachrichten für alle, die eine PV-Anlage installieren möchten:Bei der EAG-Förderabwicklungsstelle, der OeMAG, können für PV-Anlagen und dazugehörige Stromspeicher weiterhin Förderanträge für Investitionszuschüsse eingereicht werden. Das EAG-Portal der OeMAG bietet eine […]
OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG