Für Teile des 28 Milliarden Euro großen Antiteuerungspaket sollen bereits nächste Woche Gesetze beschlossen werden.
Obwohl die Regierung ihr Anti-Teuerungs-Paket erst am Mittwoch im Ministerrat beschlossen hat, schloss Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) weitere Maßnahmen wie etwa die Senkung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel nicht aus, wie er in verschiedenen Zeitungsinterviews am Donnerstag erklärte. Diesbezüglich gebe es „keine Denkverbote“, man müsse aber darüber diskutieren, welche Lebensmittel davon erfasst sein sollen. Also nicht für Kaviar, dafür aber für Milch und Brot, sagte Nehammer unter anderem gegenüber der „Tiroler Tageszeitung“.
Der Nationalrat wird sich jedenfalls mit den ersten Teilen des Pakets bereits am Donnerstag in einer Woche mit dem 28 Milliarden Euro schweren Pakets auseinandersetzen. Geht es nach den Koalitionsparteien sollen bereits weite Teile des angekündigten Entlastungspakets noch im Juni beschlossen werden.
Teuerungsausgleich für vulnerable Gruppen
Bezieher von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Ausgleichszulage, Studienbeihilfe, Übergangsgeld sowie Rehabilitations-, Kranken- und Wiedereingliederungsgeld bekommen – zusätzlich zu den bereits erfolgten Zahlungen in Höhe von jeweils 150 Euro – einen weiteren Teuerungsausgleich in Höhe von 300 Euro. Die Auszahlung soll ab September erfolgen. Darüber hinaus wird der Wohnschirm zur Unterstützung bei steigenden Wohnkosten und zur Verhinderung von Delogierungen um ein Volumen von 60 Mio. Euro aufgestockt. Gesamt entspricht dies einer Entlastung von 240 Mio. Euro.
Teuerungsabsetzbetrag in Höhe von 500 Euro
Damit insbesondere Erwerbstätige und Pensionisten mit niedrigen Einkommen entlastet werden, wird für das Jahr 2022 ein einmaliger „Teuerungsabsetzbetrag“ in Höhe von bis zu 500 Euro eingeführt werden. Die Begrenzung der Rückerstattung wird bei Arbeitnehmern einmalig von 55 auf 70 Prozent der Sozialversicherungbeiträge und bei Pensionisten von 80 auf 100 Prozent erhöht.
Damit können unselbständig Beschäftigte die volle Höhe des „Teuerungsabsetzbetrags“ bei einem monatlichen Bruttoeinkommen zwischen 1.100 Euro und 1.800 Euro in voller Höhe geltend machn. Bei Einkommen darüber und darunter erfolgt eine Einschleifregelung. Dies entspricht einer Entlastung von rund 1,5 Milliarden Euro.
Wiener Zeitung