Engpass. Was passiert, wenn Berlin die zweite Stufe des Notfallplans ausruft?
„Es liegt eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen“ – so lautet die offizielle Beschreibung der zweiten Eskalationsstufe des dreiteiligen deutschen Gas-Notfallplans. Und diese Alarmstufe dürfte Vizekanzler und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) laut Medienberichten bald ausrufen; der FAZ zufolge könnte es spätestens am 8. Juli so weit sein.
Neue Gesetze
An jenem Freitag werden im Bundestag nämlich zwei neue Gesetze verabschiedet, die wesentlich sind für die Energieversorgung Deutschlands: das Energiesicherungsgesetz und das Ersatzkraftwerke-Bereitstellungsgesetz. Letzteres sieht etwa vor, kurzfristig Kohlekraftwerke in Betrieb zu nehmen, um den Verbrauch von Gas zu minimieren. Damit diese Gesetze verabschiedet werden können, muss zuvor eine Gasknappheit festgestellt worden sein. Etwa, indem die Alarmstufe ausgerufen wurde.
Das Wirtschaftsministerium dementierte das Datum am Mittwoch, dennoch stellt sich die Frage, was die Alarmstufe bedeuten würde.
Verkürzt gesagt wäre es nicht mehr als eine weitere Warnung vor einer Zuspitzung der Lage. Der dreiteilige Notfallplan gliedert sich in Frühwarn-, Alarm- und Notfallstufe. Die Frühwarnstufe wurde bereits Ende März ausgerufen, sie diente der Vorbereitung auf eine bevorstehende Gasknappheit.
Kurier